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Individuelle Gesundheitsleistungen - Bitte informieren Sie sich
Medizinisch SInnvolle GEsundheitsLeistungen ( SINGel Leistungen), ( früher auch IGEL Leistungen genannt ) sindmedizinisch sinnvolle Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und die vom Vertragsarzt abgeboten werden dürfen, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.
SINGel Leistungen gehören nicht zu den ausreichenden und wirtschaftlichen Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, sie sind aber medizinisch erforderlich oder ärztlich empfohlen oder werden von Patienten als medizinisch vertrebare Leistungen gewünscht und nachgefragt. Diese Leistungen dürfen von einem Arzt im eigenen Fachgebiet erbracht werden und müssen den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechen.
SINGel / IGEL Leistungen werden von Vertragsärzten ausschließlich im Rahmen einer Privatbehandlung im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf Wunsch des Patienten erbracht und es besteht kein Erstattungsanspruch gegenüber der GKV. Darüber muß der Patient vor der Behandlung aufgeklärt werden.
Zu den SINGel / IGEL Leistungen zählen:
- der Facharzt Check (fachbezogene Gesundheitsuntersuchung auf Wunsch des Patienten) z.B. - Schlaganfall Check (zur Erkennung und Abschätzung des Schlaganfallrisikos) - Hirnleistungs Check ( Prüfung von Gedächniss und Hirnleistungsvermögen - meist im höheren Lebensalter) - Demenz Check - Laboruntersuchungen auf Wunsch des Patienten - neuartige Behandlungsverfahren : Lichttherapie zur Behandlung der saisonalen Depression
Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an, wir werden Sie gerne detailiert informieren.
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