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Qualitätsmanagement in der Arztpraxis
Das Sozialgesetzbuch schreibt die Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements für niedergelassene Ärzte verbindlich vor. Der Wortlaut im fünften Sozialgesetzbuches (Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung) §§135a (2) Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser (...) sind (...) verpflichtet, (...) einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln." Der Gesetzgeber hat nicht festgelegt, in welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) eingeführt werden soll. Diese Aufgabe obliegt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) §§136a (1) „Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt für die vertragsärztliche Versorgung durch Richtlinien (...) die verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung nach § 135a Abs. 2 sowie die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (...)." Die grundsätzlichen Anforderungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Richtlinie festgelegt. Für die vollständige Einführung steht ein Zeitraum von vier Jahren zur Verfügung.
Ziele des Qualitätsmanagements : Die eigene Arbeitskraft gezielt einzusetzen und wieder Zeit für das eigentlich Wichtige - die Versorgung der Patienten - zu haben, ist das Ziel von Qualitätsmanagement. Dabei geht es nicht um neue Vorschriften und noch mehr bürokratischen Ballast, sondern um die strukturierte Planung und Organisation von Arbeitsabläufen. Risiken frühzeitig erkennen, Probleme gar nicht erst entstehen lassen, Einzeltätigkeiten präzise definieren, zusammenhängende Prozesse optimal steuern - und dies systematisiert über alle Bereiche der Praxis: das ist der Weg zu entlastetem Personal, effizientem Workflow, mehr Zeit für den Patienten und Spaß an der Arbeit.
Bedeutung des Qualitätsmanagements: Während die Qualitätssicherung auf ein überprüfbares Niveau einzelner Leistungen ausgerichtet ist, stellt das Qualitätsmanagement die Summe aller qualitätsrelevanten Zielsetzungen und Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsabläufen dar. QM deckt also einen erheblich breiteren Rahmen der Praxisorganisation ab, als dies einzelne Qualitätssicherungs-Maßnahmen können. Wesentlich dabei ist, dass es sich bei QM nicht um ein abstraktes Regelwerk handelt. Die QM-Regeln werden von jedem Praxisteam selbst festgelegt. Gemeinsam alle Bereiche der Praxis nach Verbesserungsmöglichkeiten zu durchleuchten, ist der Anfang zur Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems, dessen Aufgabe darin besteht, sicherzustellen, dass die Ausführung aller Maßnahmen in der Praxis so erfolgt, wie sie geplant wurden. An zweiter Stelle steht dann die Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen mit eindeutiger Aufgabenverteilung und präzisem Zeitplan. Der dritte Schritt beinhaltet die regelmäßige Überprüfung des Erreichten an den selbst gesteckten Zielen und der vierte schließlich die kontinuierliche strategische Weiterentwicklung.
Nutzen des Qualitätsmanagements Ein installiertes und verantwortlich gepflegtes Qualitätsmanagement ist allem voran ein nachhaltiges Instrument der Teambildung. Jeder kann seine Gedanken und Ideen einbringen, jeder sieht sich im Ergebnis der täglichen Arbeit bestätigt und alle gemeinsam genießen die reibungslose effiziente Zusammenarbeit in der Praxis. QM hat neben diesen positiven Effekten im Arbeitsklima und der Mitarbeiter-Motivation vor allem zukunftssichernde Vorteile: ·QM trägt zur Kostensenkung durch strukturierte Praxisabläufe und die Vermeidung von Fehlern bei ·QM verbessert die interne Kommunikation und das Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter ·QM schafft ein größeres Patientenvertrauen und stärkere Patientenbindung durch hohe Leistungstransparenz und eine gleichmäßige Versorgungsqualität. ·QM ermöglicht Wettbewerbsvorteile durch eine erkennbar hohe Behandlungsqualität mit ausgeprägter Patientenzufriedenheit ·QM dokumentiert das Leistungsniveau der Praxis nach innen und außen und stellt die Einhaltung medizinischer Standards im ärztlichen und psychotherapeutischen Handeln sicher ( Quelle: www.kbv.de )
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